Frankenburger Schulgelände ist jetzt Begegnungszone

Freitag, 21. März 2014

Frankenburger Schulgelände ist jetzt Begegnungszone

Bürgermeister Johann Zweimüller begutachtet die neue Begegnungszone

In Frankenburg wurde mit einem Gemeinderatsbeschluss das Gelände zwischen Neuer Mittelschule, Volksschule und Altenheim zur Begegnungszone. Diese Änderung betrifft alle Verkehrsteilnehmer, welche in der Begegnungszone gleichberechtigt sind - egal ob zu Fuß, am Rad oder im Auto.

Begegnungszone zur Verkehrsberuhigung

In Frankenburg wurde mit einem Gemeinderatsbeschluss das Gelände zwischen Neuer Mittelschule, Volksschule und Altenheim zur Begegnungszone. Eltern und Lehrer wünschten sich gleichermaßen dieses verkehrsberuhigte Schulareal, in welchem auch der motorisierte Verkehr nur mehr mit maximal 20 kmh unterwegs sein darf.

Frankenburg nutzt damit die seit einem Jahr mögliche Form der Verkehrsberuhigung auf öffentlichen Flächen bei der alle Verkehrsteilnehmer stärker aufeinander Rücksicht nehmen müssen. Fußgänger dürfen auch die Fahrbahn benutzen.

Das Nebeneinanderfahren von Radfahrern ist ebenfalls gestattet. Es gelten die allgemeinen Vorrangregeln - also etwa "Rechts vor Links" sofern nicht anders beschildert. Parken ist nur an eigens markierten Flächen erlaubt.

Wohnstraße Altersheim bleibt bestehen

Die Wohnstraße beim Altersheim bleibt unverändert bestehen. Mit dem Auto darf man in Wohnstraßen nur zum Zu- und Abfahren in Schrittgeschwindigkeit einfahren, durchfahren ist verboten.

 FußgängerzoneWohnstraßeBegegnungszone
Beispiel in Frankenburg N/A Altenheim-Zufahrt

Schulgelände

Radfahren Nur wenn beschildert Auch in Einbahnen in beiden
Richtungen erlaubt
Nebeneinander fahren erlaubt
Nebeneinanderfahren erlaubt
KFZ-Verkehr  Nur Ausnahmen
wie beschildert
Durchfahrt verboten
Zufahrt zu Garagen, Parkplätzen etc. erlaubt
Fußgänger und Radfahrer dürfen weder gefährdet noch behindert werden
Höchstgeschwindigkeit 5 km/h 20 km/h (30 km/h
per Verordnung möglich)
Parken Nur Ausnahmen
(etwa Liefertätigkeit)
Nur an gegkennzeichneten Parkplätzen
Fußgänger  Dürfen sich auf der Fahrbahn aufhalten jedoch den übrigen Verkehr nicht mutwillig behindern.   

 

Marktgemeinde Frankenburg und Frankenburg.com.

Weitere Bilder:

  • Die neue Begegnungszone rund um die Schule und die Wohnstraße beim Altersheim. Landkarte: (C) OpenStreetMaps, Darstellung: Frankenburg.com am Freitag, 21. März 2014
  • Verkehrsschild Fußgängerzone am Freitag, 21. März 2014
  • Verkehrsschild Wohnstraße am Freitag, 21. März 2014
  • Verkehrsschild Begegnungszone mit Tempo 20 am Freitag, 21. März 2014